Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 33, 20. November 2006, Seite 922

Vorsteuerabzug bei Subunternehmer

Wird in einer Rechnung eines Subunternehmers (vor der Neuregelung der Bauleistungen durch § 19 Abs. 1a UStG) eine falsche Firmenadresse angegeben, dann ist dies kein kleiner Mangel. Auch bei gutem Glauben des Rechnungsempfängers steht damit kein Vorsteuerabzug zu.

• Die Ungreifbarkeit des Leistungserbringers ist das Risiko eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat (vgl. ).

• Rechnungen, die den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse des leistenden Unternehmens enthalten, berechtigen damit nicht zum Vorsteuerabzug (siehe ).

• Gleiches gilt, wenn unter der angegebenen Geschäftsadresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet worden ist (vgl. Erk. , 94/13/0133).

• Ist die Leistung zwar ausgeführt, scheint in der Rechnung aber eine Person auf, die unter der angegebenen Anschrift nicht existiert, steht der Vorsteuerabzug ebenfalls nicht zu (vgl. ). ()

Daten werden geladen...