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SWK 33, 20. November 2006, Seite 916

Veranlagungsfreibetrag bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug

Eine Zuerkennung des Veranlagungsfreibetrages scheint auch ohne Lohnsteuerabzug geboten

Christian Prodinger

Erzielt ein Steuerpflichtiger neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte, so erfolgt nach § 41 Abs. 1 EStG die Veranlagung (u. a.) nur dann, wenn die anderen Einkünfte 730 Euro übersteigen. Wird trotzdem veranlagt, so ist nach § 41 Abs. 3 EStG von den anderen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro abzuziehen. Fraglich ist, ob dieser Freibetrag auch bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug abzuziehen ist.

1. Ausgangsbeispiele

Fall A: S. S. (S) ist nach abgeschlossenem Dolmetscher- oder Übersetzerstudium mit eigenen Arbeitsmitteln für eine Vielzahl von Klienten ohne jede Weisungsgebundenheit tätig. Er erzielt daher Einkünfte nach § 22 EStG. Die Einkünfte betragen 40.730 Euro.

Fall B: D. D. (D) ist nach abgeschlossenem Dolmetscher- oder Übersetzerstudium bei einer österreichischen Gesellschaft ohne eigene Arbeitsmittel und unter voller Weisungsgebundenheit tätig. Es liegen also ein Dienstverhältnis und Einkünfte im Sinne von § 25 EStG vor. Er erzielt aus dem Dienstverhältnis Einkünfte von 40.000 Euro. Aus einem für einen anderen Auftraggeber im Werkvertrag abgewickelten Auftrag erzielt er Einkünfte von 730 Euro.

Fall C: H. H. (H) ist nach abgeschlossenem Dolmetscher- oder Übersetzerstudiu...

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