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SWK 33, 20. November 2006, Seite S 910

BMF-Info zum Wertpapierdeckungs-Erkenntnis desVfGH

Auswirkung des VfGH-Erkenntnisses vom , G 48/06, betreffend die Verpflichtung zur Wertpapierdeckung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen

1. Auswirkung hinsichtlich der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom , G 48/06, § 14 Abs. 5 und § 14 Abs. 7 Z 7 EStG 1988 als verfassungswidrig aufgehoben. In diesen Bestimmungen ist die Verpflichtung zur Wertpapierdeckung der steuerlichen Abfertigungs- und Pensionsrückstellung geregelt. Der VfGH hat zwar gegen die verpflichtende Wertpapierdeckung der Rückstellung keine grundsätzlichen Bedenken; er sieht es aber als verfassungswidrig an, dass die Wertpapierdeckung nicht in einer Weise ausgestaltet ist, dass sie den Arbeitnehmern eine endgültige Besicherung ihrer (künftigen) Ansprüche gewährleistet. Denn dem Arbeitgeber ist die Verpfändung der zur Deckung der Rückstellung dienenden Wertpapiere - jedenfalls nicht in allen Fällen - untersagt.

Die Aufhebung des § 14 Abs. 5 EStG 1988 tritt mit dem der Kundmachung im BGBl. folgenden Tag ein.

Die Aufhebung bewirkt, dass für alle Wirtschaftsjahre, deren Bilanzstichtag nach dem Tag der Aufhebung liegt, keine Wertpapierdeckung für die Abfertigungs- und Pensionsrückstellung mehr erforderlich ist....

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