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SWK 8, 10. März 2006, Seite R 20

Geschäftsführer: Haftung

Der VwGH teilt die Auffassung nicht, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft, zur Vermeidung eines Verschuldens im Sinn des § 9 BAO, bei Abschluss von Verträgen in jedem Fall eine Vertragsgestaltung wählen muss, bei welcher - hinsichtlich einer abzuführenden Umsatzsteuer - jedenfalls eine Abwicklung über ein Bankkonto vermieden wird. - (§ 9 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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