Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geschäftsführer: Haftung
• Der VwGH teilt die Auffassung nicht, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft, zur Vermeidung eines Verschuldens im Sinn des § 9 BAO, bei Abschluss von Verträgen in jedem Fall eine Vertragsgestaltung wählen muss, bei welcher - hinsichtlich einer abzuführenden Umsatzsteuer - jedenfalls eine Abwicklung über ein Bankkonto vermieden wird. - (§ 9 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()