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Betrieb eines Pflegeheims und Notrufzentrale
Der Bfr. betreibt ein Pflegeheim sowie eine Notrufzentrale mit Vertrieb von Notruftelefonen für pflegebedürftige Personen. Da es kein behördlich genehmigtes Pflegeheim war, wurde die Steuerfreiheit der Umsätze nicht gewährt. Unter Hinweis auf die EuGHRechtsprechung (Kügler und Kinscest) meint der VwGH, dass es nur darauf ankommt, ob die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Z 25 zweiter Satz erfüllt sind ().