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Nochmals: Schutzimpfungen und betriebliche Gesundheitsvorsorge - ein lohnsteuerlicher Bumerang?
Stefan Schuster und Felix Aigner haben in SWK 2/2006, Seite S 33, ausgeführt, dass durch den Arbeitgeber übernommene Grippeschutzimpfungen zwar nicht SV-pflichtig, jedoch als Vorteil aus dem Dienstverhältnis und demnach als (lohn)steuerpflichtiges Einkommen zu behandeln sind. Der Gesetzgeber sei aufgerufen, den einkommensteuerlichen Nachteil bei Durchführung derartiger Maßnahmen durch den Arbeitgeber aufzuheben. Sowohl gesundheits- als auch steuerpolitisch scheine die bisherige Situation nicht nur unbefriedigend, sondern aus der Perspektive der Gleichbehandlung sogar bedenklich (Sportanlagen vs. Impfung).
Das BMF hat diesen Artikel zum Anlass genommen, bei den im Jänner und Februar 2006 durchgeführten Steuertagen auf eine beabsichtigte Änderung der Lohnsteuerrichtlinien 2002 durch den 1. LStR-Wartungserlass 2006 hinzuweisen, wonach der betriebsärztliche Dienst bzw. - in Ermangelung eines solchen - die Zurverfügungstellung einer ärztlichen Leistung im Betrieb, die üblicherweise durch den betriebsärztlichen Dienst erbracht wird, eine Einrichtung im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 darstellt. Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt anbie...