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Verkauf von Skripten etc. bei Fahrschule keine Nebenleistung
Verkauf von Skripten etc. bei Fahrschule keine Nebenleistung (§ 4 UStG)
Das FA hat die Umsätze aus dem Verkauf von Büchern und Skripten bei einer Fahrschule als unselbständige Nebenleistungen auch dem Umsatz von 20 % unterzogen. Die strittigen Bücher können auch im Buchhandel bezogen bzw. von Personen bei der Fahrschule gekauft werden, die an keinem Fahrkurs teilnehmen. Unbestritten haben auch Personen den Fahrkurs besucht, die keine Bücher etc. gekauft haben. Daraus muss geschlossen werden, dass der Verkauf von Büchern keine unselbständige Nebenleistung darstellt und damit dem Steuersatz von 10 % unterliegt ().