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Grundstückshandel
Grundstückshandel (§ 23 EStG)
Die Bebauung eines zuvor verkauften Grundstückes ist regelmäßig nicht mehr dem Bereich der Vermögensverwaltung zuzurechnen. Tritt jedoch zwischen der Beauftragung der Bauhandwerker und dem Beginn der Bauarbeiten ein Ereignis ein, das die ursprünglich vorhandene Vermietungsabsicht vereitelt und den Verkauf des Grundstückes notwendig macht, so spricht das dafür, dass die Bebauung trotz der zwischenzeitigen Veräußerung durch die ursprüngliche Vermietungsabsicht veranlasst ist. Im Falle des Verkaufes eines einzigen Grundstückes kann das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit nur in besonderen Ausnahmefällen erfüllt sein (BFH , IV R 17/04 in BB 2005, 2672).