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SWK 34, 5. Dezember 2006, Seite 164

OGH zur Klagbarkeit von Gewinnzusagen

In seiner Entscheidung 3 Ob 230/05b vom qualifizierte der Oberste Gerichtshof § 5j KSchG (Klagbarkeit von Gewinnzusagen) als Eingriffsnorm, die in Fällen mit Auslandsbezug ungeachtet des für den Vertrag maßgeblichen Rechts anzuwenden ist: Hauptzweck der besagten Bestimmung sei, eine verbreitete aggressive Wettbewerbspraxis von Unternehmern abzustellen. Infolgedessen sei der Anspruch des Einzelnen auf Zahlung zugesagter Gewinne Mittel zum Zweck bei der Durchsetzung überindividueller wirtschaftspolitischer Interessen. In der hier betroffenen Schweiz mangelte es an einer § 5j KSchG vergleichbaren Norm. Wäre diese Regelung nicht als Eingriffsnorm zu qualifizieren, so wäre deren Umgehung durch eine Verlegung des Sitzes der Hauptniederlassung eines Unternehmens leicht möglich. Volltext unter http: //ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=jus&db=JUST&t=doc4.tmpl&s= (3Ob230/05b)

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