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Betriebsaufgabe und Hauptwohnsitzbefreiung
Erfasst die Befreiung auch Grund und Boden?
Univ.-Prof. Dr. Alois Pircher fordert in SWK-Heft 30/2006, Seite S 839 ff., de lege ferenda eine Ausdehnung der Hauptwohnsitzbefreiung nach § 24 Abs. 6 EStG auf Grund und Boden. Nach Beiser erstreckt sich die Hauptwohnsitzbefreiung schon nach geltender Rechtslage auch auf Grund und Boden. Die gegenteilige Auffassung in EStR 2000, Rz. 5699, ist gesetzlich nicht gedeckt.
1. Die Frage
Wird im Fall einer Betriebsaufgabe die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 24 Abs. 6 EStG in Anspruch genommen, stellt sich die Frage, ob diese Befreiung Grund und Gebäude erfasst. Im Fall einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG greift ohnehin die Befreiung von Wertsteigerungen von Grund und Boden im Anlagevermögen. Wird der Gewinn dagegen nach § 5 EStG ermittelt, kann die Frage der Reichweite der Hauptwohnsitzbefreiung nach § 24 Abs. 6 EStG eine existenzielle Bedeutung erlangen. Darauf weist Alois Pircher zu Recht hin.
2. Die EStR 2000
Die EStR 2000 führen zur Frage der Reichweite der Hauptwohnsitzbefreiung in Rz. 5699 letzter Satz aus: "Von der Begünstigung nicht umfasst sind die auf den dazugehörigen Grund und Boden entfallenden stillen Reserven."
S. S 941Im Fall einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG wären somit die Wertsteigerungen im Grund und Boden steuerpflichtig, nur das Gebäude ohne den dazugehörigen Grund und Bode...