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SWK 34, 5. Dezember 2006, Seite 119

Aussetzung von Verwaltungsstrafbestimmungen für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen

Privilegierung eines rechtswidrig handelnden Personenkreises widerspricht dem Gleichheitssatz

Karl-Werner Fellner

Während des Nationalratswahlkampfs 2006 wurde eine Debatte um einen "Pflegenotstand" losgetreten, wobei auf den Umstand hingewiesen wurde, dass mangels Pflegepersonals, dessen Kosten der Großteil der Bevölkerung zu tragen imstande ist, vielfach Personen aus dem benachbarten Ausland zur Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen herangezogen werden. Eine Reform der einschlägigen Bestimmungen samt einer Amnestie der betroffenen Personen wurde von verschiedenen Funktionsträgern in Aussicht gestellt.

1. Inhalt des Initiativantrags

Der am im Nationalrat eingebrachte Initiativantrag 25/A 23. GP betrifft ein Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen bis zur Neuregelung der Pflege erlassen werden (Pflege-Übergangsgesetz). In der Begründung des Initiativantrags wird ausgeführt, bis zur Schaffung eines neuen Pflegesystems in Österreich sei es erforderlich, als Übergangsrecht Verwaltungsstrafbestimmungen, die Arbeitgeber in privaten Haushalten bei der Beschäftigung von Pflegekräften betreffen, vorübergehend außer Kraft zu setzen.

Das im Entwurf vorliegende Gesetz gilt für Arbeitsverhältnisse zur Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten, wenn die zu pflegende Person oder ...

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