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SWK 19, 1. Juli 2006, Seite 571

Bewertung von Grundbesitz gemeinschaftsrechtswidrig?

Bewegung im Bereich der Bewertung von Immobilien für Erbschafts- und Schenkungssteuerzwecke

Karl-Werner Fellner

Einem beim deutschen Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren liegt die Besteuerung von in Frankreich gelegenem Grundbesitz, nämlich von zwei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, zu Grunde. Der Kläger (Steuerpflichtige) machte geltend, dass die unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe zwischen inländischem und ausländischem Grundbesitz und die Beschränkung der Vergünstigungen des § 13a dErbStG auf den Erwerb inländischen Vermögens gemeinschaftsrechtswidrig seien. Der BFH legte diese Fragen mit Beschluss vom , II R 35/05, dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.

1. Unterbewertung von Grundbesitz

Die Bewertung von Grundvermögen richtet sich in Österreich unverändert nach den Wertverhältnissen zum , jene des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach den Verhältnissen zum . Die im Laufe der Zeit immer größer gewordene Diskrepanz zwischen den schon damals sehr mäßig konzipierten Einheitswerten und den tatsächlichen Werten des Grundbesitzes wurde sowohl in der Literatur als auch insbesondere von der Steuerreformkommission 2000 als nicht mehr verfassungskonform angesehen.

Schließlich leitete der , in einem Steuerfall, in dem der Verkehrswert der erbla...

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