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SWK 19, 1. Juli 2006, Seite 565

VwGH: Erhebung von Getränkesteuer bei Restaurationsumsätzen zulässig!

Der Begriff der "Lieferung" im österreichischen Getränkesteuerrecht entspricht nicht dem gemeinschaftsrechtlichen Begriff der "Lieferung"

Patrick Plansky

Mit dem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2000 in der Rechtsache EKW und Wein & Co hat der EuGH den Eindruck erweckt, dass die Erhebung der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke generell nicht zulässig sei. Mit seinem Urteil vom in der Rechtsache Hermann hat der EuGH allerdings klar gemacht, dass bei Restaurationsumsätzen die Erhebung von Getränkesteuer nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, wenn das Dienstleistungselement überwiegt. Im jüngsten Erkenntnis vom hat der VwGH die Urteile auf die österreichische Rechtslage umgelegt und auch die innerstaatliche Befugnis zur Erhebung von Getränkesteuer klargestellt.

I. Der Gegenstand des Erkenntnisses des -6

Bereits im Jahr 1997 hat der VwGH dem EuGH eine Frage über die Zulässigkeit der Erhebung der Getränkesteuer vorgelegt. Der Fall betraf u. a. die Umsätze einer in einem Krankenhaus betriebenen Cafeteria. Der EuGH kam damals zu dem Ergebnis, dass die Erhebung der Getränkesteuer auf die entgeltliche "Lieferung" nicht zulässig ist, und hat damit den Eindruck erweckt, dass die Erhebung der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke - also auch bei Restaurationsumsätzen - generell gemeinschaftswidrig sei. Di...

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