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SWK 19, 1. Juli 2006, Seite 559

Ausschüttungsgleiche Erträge eines thesaurierenden Investmentfonds erhöhen nicht die Anschaffungskosten

Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung im Betriebsvermögen strittig

Ernst Marschner

Kürzlich hat der UFSüber eine Frage zu thesaurierenden Investmentfondsim Betriebsvermögen entschieden, die seit langem strittig ist. Der Unternehmer muss ausschüttungsgleiche Erträge thesaurierender InvF versteuern und - in manchen Fällen - gleichzeitig einen Wertverlust der InvF-Anteile hinnehmen. Der UFS hat im Wesentlichen entschieden, dass zwingend anzuwendende steuerliche Normen es nicht erlauben, die ausschüttungsgleichen Erträge zu den Anschaffungskosten zu aktivieren.

1. Der (vereinfachte) Ausgangsfall mit Beispiel

Ein Unternehmer hält Anteile an einem thesaurierenden InvF mit Anschaffungskosten i. H. v. 10.000. Im Jahr 1 hat der Unternehmer ausschüttungsgleiche Erträge i. H. v. 50 zu versteuern. Der Verkehrswert der InvF-Anteile ist am Ende des Jahres 1 auf 9.900 gesunken. Im Jahr 2 verkauft der Unternehmer sämtliche Anteile an diesem InvF um 10.500.

Der Unternehmer vereinnahmte im Jahr 1 ausschüttungsgleiche Erträge i. H. v. 50 mit der Buchung InvF-Anteile/Wertpapiererträge. Da der (adaptierte) Buchwertansatz i. H. v. 10.050 (10.000 Anschaffungskosten plus 50 ausschüttungsgleicher Ertrag) über dem Verkehrswert i. H. v. 9.900 lag, nahm der Unternehmer eine außerplanmäßige Abs...

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