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SWK 19, 1. Juli 2006, Seite T 72

Wertgrenzen im UStG

Philipp Rath

Mag. Philipp Rath, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien, schreibt uns:

"Der Nationalrat hat am das KMU-Förderungsgesetz 2006 mit Änderungen im Einkommensteuergesetz und im Umsatzsteuergesetz beschlossen. So begrüßenswert diese Initiative war, hat sich doch vielleicht ein Redaktionsversehen im UStG eingeschlichen.

Die Grenze für Kleinunternehmer i. S. des UStG wurde mit der Gesetzesänderung im § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von 22.000 Euro auf 30.000 Euro angehoben. Die Wertgrenze von 22.000 Euro steht auch im § 21 Abs. 2 UStG bei der Regelung des Voranmeldungszeitraumes. Unternehmer mit Jahresumsätzen unter dieser Grenze können das Vierteljahr als Voranmeldungszeitraum wählen, über dieser Grenze ist die Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen notwendig. In der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen zum § 21 Abs. 1 UStG wurde 2002 geregelt, dass für Unternehmer mit einem Jahresumsatz von weniger als 100.000 Euro bei rechtzeitiger Vorauszahlung bzw. bei einer Gutschrift die Abgabe der Voranmeldung entfällt. Nun ergibt sich folgende Situation:

• bis 22.000 Euro Jahresumsatz entweder Kleinunternehmer oder quartalsweise Vorauszahlung,

• von 22.000 Euro bis 30.000 Euro entweder Kleinunternehmer oder monatliche Vorauszahlung,

• über 30.000 Euro jedenfalls monatliche Vo...

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