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SWK 19, 1. Juli 2006, Seite 72

Was Stundungs- und Aussetzungszinsen derzeit kosten

Der Zinssatz für Stundungszinsen liegt derzeit viereinhalb Prozent über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), für Aussetzungszinsen zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 212a Abs. 9 BAO), für Anspruchszinsen 2 % über dem Basiszinssatz (§ 205 Abs. 2 BAO). Auf Grund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank steigt in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab auf 1,97 %. Der Zinssatz für Stundungszinsen beträgt daher seit 6.47 %, für Aussetzungszinsen 3.97 %, für Anspruchszinsen ebenfalls 3.97 %. Basiszinssatz und Steuernzinsen haben sich seit September 2001 wie folgt entwickelt:


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Zeitraum
Basiszinssatz
Stundungszinsen
Aussetzungszinsen
Anspruchszinsen
-
3,25%
7,25%
4,25%
5,25%
-
2,75%
6,75%
3,75%
4,75%
-
2,20%
6,20%
3,20%
4,20%
-
1,47%
5,47%
2,47%
3,47%
-
1,47%
5,97%
3,47%
3,47%
seit
1,97%
6,47%
3,97%
3,97%

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