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SWK 15, 20. Mai 2006, Seite 40

Berufungsverfahren: Mängelbehebung

Dass ein Antrag, die zur Behebung von Mängeln der Berufung im Sinne des § 275 BAO gesetzte Frist zu verlängern, auf den Ablauf der Frist keinen Einfluss hat, entspricht ständiger Rechtsprechung. - (§ 275 BAO), (Abweisung)

(, 0006)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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