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SWK 15, 20. Mai 2006, Seite 39

Betriebsausgaben: Anerkennung

Dem Fremdvergleich kommt Bedeutung nur im Rahmen der Beweiswürdigung zu; er führt bei unangemessenen Gestaltungen für sich auch noch nicht zu einer gänzlichen Ausblendung der Leistungsbeziehung. Eine nicht fremdüblich erfolgte Verrechnung steht somit einer - auf andere Weise glaubhaft gemachten - Anerkennung von Betriebsausgaben grundsätzlich nicht entgegen. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0259)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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