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SWK 1, 1. Jänner 2006, Seite 4

Zollbefreiung

Sind die Voraussetzungen des Art. 39 Abs. 1 ZBefrVO erfüllt, dann hat ein Landwirt ein Recht auf Befreiung von den Eingangsabgaben für seine Erzeugnisse des Ackerbaus aus dem Drittland. - (Art 39 Abs. 1 ZBefrVO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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