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SWK 1, 1. Jänner 2006, Seite 3

Gerichtsgebühren: Billigkeitsprüfung

Für amtswegig vorgestreckte Kosten ist eine Billigkeitsprüfung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. - (§ 2 Abs. 2 GEG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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