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SWK 1, 1. Jänner 2006, Seite R 3

Tourismusbeitrag Sbg.

Der Tourismusbeitrag ist gemäß § 40 Abs. 1 Sbg. TourismusG 1985 ein Selbstbemessungsbeitrag. Jedes Pflichtmitglied hat bis 31. Mai eines jeden Jahres dem Landesabgabenamt eine Erklärung über den für die Beitragsbemessung maßgebenden Umsatz und den sich danach ergebenden Verbandsbeitrags abzugeben (Beitragserklärung) und hat alle für die Beitragsfeststellung erforderlichen Aufschlüsselungen des Umsatzes und sonstigen Angaben zu enthalten. Falls die erforderlichen Aufschlüsselungen des Umsatzes fehlen, wird der gesamte Umsatz der für den Beitragspflichtigen in Betracht kommenden niedersten Beitragsgruppe zugeordnet. - (§ 40 Abs. 1 Sbg. TourismusG 1985), (Abweisung)

(, 0247)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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