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Anschlussbeitrag Vlbg.
• Gemäß § 15 Abs. 1 Vlbg. KanalG kann ein Ergänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag erhoben werden, wenn sich die Bewertungseinheit für die Bemessung des Anschlussbeitrages wesentlich ändert. Nach § 15 Abs. 2 Vlbg. KanalG stellt die erstmalige Umwidmung einer Wohnung in eine Ferienwohnung jedenfalls eine wesentliche Änderung der Bewertungseinheit im Sinne des § 15 Abs. 1 leg. cit. dar. - (§ 15 Abs. 1 Vlbg. KanalG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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