Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 1, 1. Jänner 2006, Seite 3

Ausfuhrerstattung

Voraussetzung für die Gewährung der Ausfuhrerstattung ist die Ausfuhr reinrassiger Zuchtrinder. Eine Ausfuhrerstattung steht grundsätzlich nur zu, wenn die in der Ausfuhrmeldung angegebene Bezeichnung der Ware zutreffend ist. - (§ 1 Abs. 5 Ausfuhrerstattungsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...