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SWK 1, 1. Jänner 2006, Seite 1

Verfahren: Aussetzung

Dem Aussetzungsverfahren kommt nicht die Funktion zu, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen, sondern dass die Abgabenbehörden bei Prüfung der Voraussetzungen für die Aussetzung der Einhebung der Abgaben die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen haben. - (§ 212a BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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