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SWK 1, 1. Jänner 2006, Seite 1

Unternehmensübertragung: Haftung

Der Umstand, dass ein Marktstand seinen Besitzer gewechselt hat, kann nach dem ersten Anschein eines solchen Sachverhaltes grundsätzlich durchaus dazu angetan sein, die Verwirklichung des Grundtatbestandes des § 14 BAO (Haftung) nahe zu legen. - (§ 14 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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