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SWK 1, 1. Jänner 2006, Seite R 1
Kanaleinmündungsabgabe NÖ
• Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich gemäß § 3 Abs. 1 NÖ KanalG 1977 aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. - (§ 3 Abs. 1 NÖ KanalG 1977), (Abweisung)
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