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SWK 1, 1. Jänner 2006, Seite S 1

Stadtbüro und Landsitz als Betriebsausgaben?

Felix Blazina

Manche Steuerpflichtige besitzen schon eine große Chuzpe. Denen schadet es bestimmt nicht, wenn ihnen der Fiskus mal ordentlich auf die Finger klopft. Schließlich existiert eine Vielzahl von ordentlichen Steuerzahlern, denen derartige linke Aktionen nie einfallen würden und die ein Recht darauf haben, dass dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zum Durchbruch verholfen wird.

Ort der Handlung: Eine in einer Dienstleistungsbranche tätige GmbH mit Sitz in Wien. Der Betrieb verfügte in einem Außenbezirk über ein ansehnliches Betriebsareal samt Garagen, Büroräumlichkeiten etc., alles vom Feinsten. Wie der Betriebsprüfer so die Aufwandskonten durchforstete, stieß er auf Mietzahlungen, die für eine Wohnung in der Wiener City geleistet wurden. Selbstverständlich erkundigte er sich, wofür denn die exklusive Bleibe diente. "Sie wissen bestimmt Bescheid, wie die Kunden sind", war die Antwort, "unser Firmensitz ist nicht so repräsentativ, da brauchen wir schon ein schönes Stadtbüro, damit wir dort mit guten Kunden Besprechungen abhalten können".

Diese Erklärung kam dem Prüfer etwas seltsam vor, denn nach seiner bescheidenen Meinung verfügte der Betrieb über ein durchaus stilvolles Bes...

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