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Die Konsequenzen von Marks & Spencer
Der EuGH hat am sein mit Spannung erwartetes Urteil in der Rs. Marks & Spencer veröffentlicht. Die Grundaussage des Urteils liegt darin, dass Auslandsverluste im Rahmen des britischen Gruppenbesteuerungsregimes an sich nicht berücksichtigt werden müssen. Allerdings ist der nach britischem Recht vorgesehene Konzernabzug dennoch zu gewähren, wenn keine Möglichkeit der Verlustverwertung im Ausland besteht. Im Detail wirft das Urteil eine Reihe von Zweifelsfragen auf. Fraglich ist auch, ob das Urteil mit der bisherigen Rechtsprechung des EuGH in Einklang zu bringen ist oder eine Änderung der Rechtsprechung herbeigeführt hat. Dies ist vor allem dafür relevant, um vorauszusehen, welchen Maßstab der EuGH in künftigen Fällen anlegen wird. Mit all diesen Fragen beschäftigen sich Beiträge von Univ.-Prof. Dr. Michael Lang und von Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel in der eben erschienenen Jänner-Ausgabe der Fachzeitschrift "Steuer und Wirtschaft International" (SWI).