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SWK 9, 20. März 2006, Seite 21

Kanalisationsbeitrag Stmk.

Gemäß § 4 Abs. 4 Stmk. KanalAbgG 1955 sind bei Zu-, Auf-, Ein- und Umbauten von Baulichkeiten, für welche bereits ein Kanalisationsbeitrag entrichtet wurde, der Berechnung des ergänzenden Kanalisationsbeitrages lediglich die neuverbaute Fläche und neu errichteten Geschoße zu Grunde zu legen. - (§ 4 Abs. 4 Stmk. KanalAbgG 1955), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 2005/17/0029)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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