Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2006, Seite 21

Ausfuhrerstattung

Im Zusammenhang mit der Ausfuhrerstattung gilt für die Einreichung der Waren in die Erstattungsnomenklatur die kombinierte Nomenklatur. - (Artikel 1 der VO (EWG) Nr. 3846/87), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...