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SWK 7, 1. März 2006, Seite R 18

AgB: Unterhaltsleistungen

Nach der durch BGBl. Nr. 201/1996 geschaffenen Verfassungsbestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. - (§ 34 Abs. 7 EStG 1988), (Abweisung)

(, 2005/13/0002)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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