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ÖBA 5, Mai 2018, Seite 319

Zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten

Michael Schilchegger

Das europäische Datenschutzrecht verlangt, Informationen über erhobene Daten in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ mitzuteilen. Die Informationspflichten nach Art 13 und 14 DSGVO selbst bedürfen allerdings der näheren Auslegung.

Under European data protection law, information on data collected shall be provided in “a concise, transparent, intelligible and easily accessible form, using clear and plain language.” However, the information obligations under Article 13 and 14 GDPR itself require further interpretation.

Stichwörter: Datenschutz, DSGVO, Geheimhaltungspflichten, Informationspflichten, Mitteilungspflichten, Transparenzgebot.

JEL-Classification: K 20, G 20, C 80.

1. Vorbemerkungen

Für Banken ist die Implementierung neuer Formblätter und Verfahren zur Einhaltung gesetzlicher Informationspflichten nichts Neues. Es genügt nicht, dass Verträge möglichst klar und verständlich sind. In vielen Fällen sind Kunden gesondert zu informieren, bevor sie eine vertragliche Bindung eingehen, etwa bei Kreditierungen, Wertpapiertransaktionen oder im Fernabsatz. Mit Anwendbarkeit der neuen DSGVO sind nun auch bestimmte Inform...

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