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Kanalisationsbeitrag Stmk.
• Der Gesetzgeber geht i. Z. m. der Berechnung eines Kanalisationsbeitrages offensichtlich davon aus, dass die verbaute Grundfläche vervielfacht mit der Anzahl der angeschlossenen Geschoße bei typisierender Betrachtung der zu erwartenden Fälle einen tauglichen Maßstab für den Entsorgungsnutzen darstellt, den ein Gebäude aus der öffentlichen Kanalanlage zieht und somit eine sachgerechte Möglichkeit für die Berechnung der Kanalanschlussgebühr bildet. - (§ 4 Abs. 1 KanalAbG 1955), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0304)