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SWK 7, 1. März 2006, Seite 8

Aktuelle Entscheidungen des OGH zum Gesellschaftsrecht

Johannes Peter Gruber

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Die Geschäftsführer können sich von ihrer Haftung nach dem URG durch den Nachweis befreien, dass die Insolvenz auch bei rechtzeitiger Beantragung der Reorganisation nicht vermieden hätte werden können ().
HGB
Der von einem Steuerberater aufgestellte - und noch nicht geprüfte - Jahresabschluss führt grundsätzlich zu keiner Haftung des Steuerberaters gegenüber Dritten ().

VON DR. JOHANNES PETER GRUBER
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