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Interzession im Auftrag eines Verbrauchers und § 25c KSchG
Entscheidungsbesprechung zu
Der OGH bejaht in 1 Ob 40/17i die analoge Anwendung von § 25c KSchG auf die Beistellung einer Bankgarantie durch einen vom Kreditnehmer verschiedenen Verbraucher. Diesem Analogieschluss ist grundsätzlich zuzustimmen, er wirft jedoch mehrere Fragen auf.
According to a recent decision of the Austrian Supreme Court, § 25c Consumer Protection Act (KSchG) is applicable by analogy to the provision of a bank guarantee by a consumer other than the borrower. This conclusion should be agreed with. However, it raises several questions.
Stichwörter: Bankgarantie, Bürgschaft, Interzession, Interzedent, Kreditsicherheit, Verbraucherrecht, Konsumentenschutz, vorvertragliche Aufklärungspflichten, Haftungsentfall, auftragsrechtliche Treuepflicht, Aufwandersatz, Bereicherungsrecht, Leistungskondiktion.
JEL-Classification: K 12, K 11, G 21.
1. Sachverhalt
Der Entscheidung liegt folgender vereinfachter Sachverhalt zugrunde: Eine GmbH beantragte die Ausweitung ihres Kreditrahmens bei der beklagten Bank, wozu diese nur gegen Bestellung einer Sicherheit bereit war. Der spätere Kläger, ein Verwandter des Geschäftsführers der GmbH, erklärte sich gegenüber dem zuständigen Mitarbeiter der beklagten Bank zur Interzession bereit u...