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SWK 7, 1. März 2006, Seite 290

BMF klärt Zweifelsfragen zur steuerlichen Behandlung von Markenrechten

Abschreibung von Markenrechten auf 15 Jahre

Dietmar Aigner

Im Rahmen des Wartungserlasses 2005 zu den EStR 2000 vom hat das Bundesministerium für Finanzen in Rz. 3195 seine bisherige Auffassung zur steuerlichen Behandlung von entgeltlich erworbenen Markenrechten revidiert. Entgeltlich erworbene Markenrechte können wie ein Firmenwert auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden. Während schon bisher die deutsche FinanzverwaltungMarkenrechte als abnutzbare Wirtschaftsgüter qualifiziert, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur zeitlich begrenzt genutzt werden können, ist die österreichische Finanzverwaltungbei vergleichbarer Rechtslage gestützt auf die Rechtsprechung des deutschen BFHdavon ausgegangen, dass Markenrechte nicht abnutzbar seien. Nunmehr wird in Rz. 3195 klargestellt, dass "keine Bedenken [bestehen], ein entgeltlich erworbenes Markenrecht wie einen Firmenwert auf fünfzehn Jahre verteilt abzuschreiben". Im handelsrechtlichen Schrifttum herrschte stets Einigkeit darüber, dass Markenrechte als gewerbliche Schutzrechte zu den abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zählen, die als solche aktivierungspflichtig sind, sofern sie entgeltlich erworben wurden.Im österreichischenund deutschensteuerrechtlichen Schrif...

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