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SWK 7, 1. März 2006, Seite 289

Werbungskosten für ein Arbeitszimmer bei vorübergehender Erwerbslosigkeit

(B.R.) Nutzt ein Steuerpflichtiger ein häusliches Arbeitszimmer während einer Phase der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit, kann er die hiefür angefallenen Aufwendungen regelmäßig nur geltend machen, wenn und soweit ihm der Werbungskostenabzug auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit zustehen würde. (BFH , VI R 63/03)

Anmerkung Im gegenständlichen Fall wurde eine Stpfl. aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Anlässlich einer ärztlichen Nachuntersuchung wurde festgestellt, dass sie zwischenzeitlich aufgrund einer Verbesserung ihres Gesundheitszustandes wieder dienstfähig war. In der Folgezeit war sie kurz im Rahmen eines Arbeitsversuchs im aktiven Dienst beschäftigt. In der Einkommensteuererklärung machte die Stpfl. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Weder das Finanzamt noch das Finanzgericht ließen einen Abzug der beantragten Werbungskosten zu.

Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Rechtsansicht aus folgenden Gründen:

Ein Stpfl., der ein häusliches Arbeitszimmer während einer Phase der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf e...

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