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Zuschläge für Wechselschicht
Zuschläge für Wechselschicht (§ 15 EStG)
Zuschläge für Wechselschichtarbeit, die der Arbeitnehmer für seine Wechselschichttätigkeit regelmäßig und fortlaufend bezieht, gehören zum steuerpflichtigen Grundlohn. Sie sind auch während der begünstigten Nachtzeit nicht steuerbefreit (BFH , IX R81/98 in BB 2005, 2558).