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SWK 29, 10. Oktober 2006, Seite 76

Investitionszuwachsprämie: Bemessungsgrundlage

Für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Investitionszuwachsprämie kommt es ausschließlich auf die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten an. Zuschüsse, die nicht zu den in § 6 Z 10 EStG genannten Subventionen gehören, mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes nicht. - (§ 108e EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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