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SWK 29, 10. Oktober 2006, Seite 123

Ist das Unternehmensgesetzbuch für gemeinnützige Vereine relevant?

Ein Überblick für Praktiker über den Anpassungsbedarf gemeinnütziger Vereine an das neue UGB

Alexander Perl

Das neue UGB dehnt den Anwendungsbereich seines Vorgängers - des HGB - auch über Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht hinaus aus. Daher stellt sich die Frage, inwieweit auch gemeinnützige Vereine von den Änderungen des UGB betroffen sind. - Welche gemeinnützigen Vereine sind erfasst? Gibt es Anpassungsbedarf im Rechnungswesen? Auf welche anderen Änderungen muss der Berater achten?

I. Einführung

Das Handelsrechtsänderungsgesetz (HaRÄG) tritt am in Kraft und ersetzt das HGB durch das UGB. Das UGB trägt der Realität modernen Wirtschaftens Rechnung und erfasst grundsätzlich jede unternehmerische Tätigkeit unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht (Ausnahmen bestehen für freie Berufe sowie Land- und Forstwirtschaft!).

Das HGB knüpfte hingegen noch an die gewerbliche Kaufmannseigenschaft an. Das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht als Anwendungsvoraussetzung des UGB führt zu einer möglichen Erfassung gemeinnütziger Vereine. Nach der liberalen Rechtsprechung des VfGH dürfen auch ideelle und daher im weiteren Sinn auch gemeinnützige Vereine gewinnorientierte Tätigkeiten verrichten. Betreibt demnach ein Verein ein Unternehmen, das unter das HGB fällt und die Kaufmannseigenschaft erfüllt, so ist das HGB anwend...

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