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SWK 29, 10. Oktober 2006, Seite 826

Energieabgabenvergütung für Liebhabereibetriebe

UFS erachtet Betriebsbegriff des Einkommensteuerrechts für maßgeblich

Alfred Shubshizky

Die Frage, ob Liebhabereibetriebe das Recht haben, eine Energieabgabenvergütung zu erhalten, hat der UFS kürzlich mit der Begründung verneint, dass für das Energieabgabenvergütungsgesetz (EnAbgVergG) der Betriebsbegriff des Einkommensteuerrechts maßgeblich sei und somit nur Betriebe mit einem Gesamtgewinn vergütungsfähig seien. Diese Auffassung soll im Folgenden näher untersucht werden.

1. Sachverhalt - UFS-Auffassung

Im strittigen, beim VwGH anhängigen Fall geht es um eine von einer Stadt gesellschaftsrechtlich beherrschte GmbH, die u. a. einen Bäderbetrieb umfasst. Der diesbezügliche Antrag auf Energieabgabenvergütung wurde von der Finanzverwaltung unter Bezugnahme auf die Voluptuartätigkeit abgewiesen.

Der UFS wies die gegen den Abweisungsbescheid eingebrachte Berufung mit unter anderem folgenden Argumenten ab:

Nach Verwaltungspraxis und Lehre sei für die Energieabgabenvergütung auf den Betriebsbegriff des Ertragsteuerrechts abzustellen. Dies könne schon daraus abgeleitet werden, dass sich aus dem EnAbgVergG selbst keine Anhaltspunkte ergäben, dass der Betriebsbegriff anders auszulegen sei als im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht. Außerdem sprächen die gesamte Terminologie des EnAbgVergG und die Ermittlung ...

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