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SWK 29, 10. Oktober 2006, Seite 817

Alleinverdienerabsetzbetrag bei verzögertem Nachzug der Gattin

"Dauernde Trennung" frisch verheirateter bosnischer Staatsangehöriger?

Anton Baldauf

Ein jahrelang im Inland erwerbstätiger bosnischer Staatsangehöriger verehelichte sich im Februar 2001 mit einer Bosnierin. Da sich die Gattin in diesem Jahr nur rund fünf Monate (im Folgejahr gar nur zwei Monate) im Inland aufhielt, verweigerte ihm das Finanzamt die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrags mit der Begründung, er lebe von seiner Gattin "dauernd getrennt". Der Steuerpflichtige wandte ein, dass die Gattin aus fremdenpolizeilichen Gründen im Jahr 2001 noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten habe. Im Jahr 2002 sei ein gemeinsames Kind geboren worden. Der Alleinverdienerabsetzbetrag stehe zu. Das Finanzamt verblieb bei seiner Ansicht. Der Aufenthalt der Gattin im Inland sei zu kurz.

1. Entscheidung des UFS

Der UFS gab der Berufung mit Entscheidung vom aus folgenden Gründen Folge (RV/0324-I/06):

Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung. Es handelt sich dabei aber nur um eine widerlegbare Vermutung (; ).

Das Tatbestandsmerkmal des "nicht dauernd getrennt Lebens" stellt nicht auf die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden Ehegatten oder dessen polizeiliche Meldun...

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