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Außergewöhnliche Belastung und Pflegegeld
Außergewöhnliche Belastung und Pflegegeld (§ 34 EStG)
Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten. Das Pflegegeld hat aber nicht die gesetzliche Funktion der Leistung eines Beitrages auch zu den dem Behinderten erwachsenen Kosten einer Heilbehandlung. Damit kann von den Kosten der Pflege das Pflegegeld in Abzug gebracht werden. Ist aber das Pflegegeld höher als die beantragten Pflegekosten, dann kann der Überhang nicht auch von den Krankheitskosten in Abzug gebracht werden. Damit sind die Krankheitskosten als a. g. Belastung abzuziehen ().