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SWK 29, 10. Oktober 2006, Seite 16

Verkauf von Wald durch Forstwirt

Verkauf von Wald durch Forstwirt (§ 21 EStG)

Ein Anwalt verkaufte in seinem Eigentum stehende Grundstücke bestehend aus Wald und Alpe um insgesamt 373.000 Euro. Strittig war die Bewertung des auf den Holzbestand entfallenden Teilbetrages, da der auf den Grund und Boden entfallende Teil infolge Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG steuerfrei ist. Die Behörde hat den unstrittigen Holzbestandswert dem unstrittigen Verkehrswert der Liegenschaft gegenübergestellt. Diese Methode führt zu einem höheren Wertansatz für das Holz. Der VwGH hat die von der Behörde herangezogene Methode der Aufteilung nach den Sachwertverhältnissen als richtig angesehen ().

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