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SWK 29, 10. Oktober 2006, Seite 15

Vermietung von Wohnungen

Vermietung von Wohnungen (§ 2 EStG)

Der VwGH hat die Vermietungstätigkeit für die Jahre 1987 bis 1990 bereits als Liebhaberei gewertet. Nunmehr ist die Behandlung der Jahre 1991 bis 1997 strittig. Die Bfr. haben eine Rentabilitätsberechnung vorgelegt, nach der innerhalb von 22 Jahren ab Fertigstellung ein Gesamtüberschuss erzielbar ist. Da bei dieser Berechnung keinerlei Reparaturarbeiten angesetzt worden sind, ist die Erzielung eines Gesamtüberschusses innerhalb des durch die Liebhaberei-VO angesetzten Zeitraumes nicht realistisch. Künftige Instandhaltungs- und Reparaturkosten haben in einer realitätsfremden Ertragsprognoserechnung ihren unverzichtbaren Platz ().

Anmerkung: Dieses Erk. zeigt, dass für die Gesamtüberschusserzielung der Zeitraum von 23 bzw. 28 Jahren nicht bis zum letzten Tag ausgenützt werden sollte. Denn dann kann durch geringe Korrekturen von Einnahmen oder Ausgaben durch die Finanzverwaltung sehr leicht der Zeitraum überschritten werden. Ganz besonders ungeschickt ist es, wenn - wie im gg. Fall - zunächst versucht wird, durch eine kurze Abschreibungsdauer möglichst hohe Verluste zu erzielen und dann bei Liebhabereigefahr die Nutzungsdauer plö...

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