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SWK 22, 1. August 2006, Seite T 83

BAWAG-Penthaus - und was man daraus erfährt

Versagen des zuständigen Finanzamts oder des Systems der Selbstberechnung?

Werner Doralt

Das BAWAG-Penthaus, nunmehr mit einem Wert von rund 7,5 Mio. Euro bewertet, wurde 2001 von der Ehefrau des damaligen BAWAG-Vorstandes um nur 400.000 Euro, also um einen Bruchteil des tatsächlichen Wertes, gekauft.

Trotz des auffallend unangemessen niedrigen Kaufpreises wurde der Kauf damals vom Finanzamt offenkundig weder geprüft noch gab es weitere Ermittlungen.

1. Der niedrige Kaufpreis

Der Kauf des BAWAG-Penthauses wurde, so kann angenommen werden, dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern ordnungsgemäß angezeigt bzw. gemeldet.

Das erhebliche Missverhältnis zwischen tatsächlichem Wert und Kaufpreis wurde vom Finanzamt offenkundig nicht registriert. Erst nachdem der Kauf aus anderen Gründen öffentlich geworden war, wurde der Sachverhalt geprüft.

Als erstes erfährt man aus dem BAWAG-Fall, dass das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern sich die Abgabenerklärungen bzw. die entsprechenden Verträge nicht einmal oberflächlich ansieht. - Eine Wohnung im 1. Wiener Gemeindebezirk in der Größe von rund 300 m2 zum Preis von 400.000 Euro gibt es nicht, das weiß jeder.

Das heißt, das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern überprüft nicht die angezeigten Verträge, wobei es dahingestellt b...

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