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Freie Berufe in Steuerrecht und Handelsrecht
Taxative Aufzählung contra Verkehrsauffassung
Die Angehörigen der freien Berufe genießen eine Sonderstellung im UGB. Wer zu diesem privilegierten Kreis gehört, richtet sich im UGB - anders als im Steuerrecht - nach der Verkehrsauffassung. Im Einzelfall kann die Anwendung der Verkehrsauffassung sowohl praktische Probleme bereiten, als auch zu einer vom Steuerrecht abweichenden Beurteilung führen und massive steuerliche Auswirkungen haben.
1. Die Sonderstellung der freien Berufe im UGB
Angehörige der freien Berufe
• sind von der Anwendung der §§ 7-58 UGB ausgenommen, sofern sie sich nicht durch freiwillige Eintragung im Firmenbuch dem ersten Buch des UGB unterstellen, und
• die Rechnungslegungsbestimmungen des dritten Buches gelangen nicht zur Anwendung, außer der freie Beruf wird in Form einer Kapitalgesellschaft oder GmbH & Co KG ausgeübt.
2. Auswirkungen der Freiberufler-Eigenschaft auf Rechnungslegungspflicht und Gewinnermittlungsart
• Angehörige der freien Berufe sind demnach auch mit Umsatzerlösen von über 400.000,- Euro/Jahr und in Zukunft sogar in der Rechtsform einer OHG/OG oder KG nicht (mehr) bilanzierungspflichtig. Bisher als Form-Kaufmann handels- und steuerrechtlich bilanzierende Freiberufler-Personengesellschaften werden daher ernsthaf...