Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aussetzungszinsen: Vorschreibung
• Die Vorschreibung von Aussetzungszinsen entspricht selbst dann dem Gesetz, wenn während des Aussetzungszeitraumes ein Guthaben auf dem Abgabenkonto besteht, jedoch kein Antrag i. S. d. § 212a Abs. 8 BAO gestellt wird. - (§ 212a Abs. 8 BAO), (Abweisung)
()