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ÖBA 12, Dezember 2021, Seite 902

Höchstbetragshypothek nach Insolvenzeröffnung

https://doi.org/10.47782/oeba202112090201

§§ 449, 451 ABGB; § 14, 26, 36, 122 GBG; § 1 IO

Der Umstand, dass das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Kreditnehmers von Gesetzes wegen beendet wird, hat für sich allein noch nicht zwingend zur Folge, dass mangels Grundverhältnisses nach Insolvenzeröffnung keine Höchstbetragshypothek auf der Liegenschaft eines Dritten zur Sicherung von Forderungen aus diesem Rechtsverhältnis mehr einverleibt werden kann; dies wäre nur dann der Fall, wenn sich der Nichtbestand der zu sichernden Forderung aus den dem Eintragungsgesuch angeschlossenen Urkunden ergibt.

Aus der Begründung:

Die Revisionsrekurswerberin ist Eigentümerin einer Liegenschaft. Sie hat diese mit der von ihr am und von der ASt am beglaubigt unterfertigten Pfandurkunde der ASt zur Sicherstellung aller Forderungen und Ansprüche bis zum Höchstbetrag von € 40.000, die der ASt gegen die a GmbH (idF: Hauptschuldnerin) aus bereits eingeräumten und in Zukunft gewährten Krediten und Darlehen entstehen, verpfändet. Nach Punkt 2 der Pfandurkunde sind das Kapital, die Zinsen und Verzugszinsen sowie alle Fo...

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